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News

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12.05.2015

Um am kommenden Samstag bei unserem letzten Heimspiel der Saison gegen Paderborn ein klares Zeichen nach außen zu setzen, werden wir die ersten 45 Minuten schweigend in der Kurve verbringen. Ganz nach dem Motto, welches uns in den vergangenen Wochen selber immer wieder vor Augen geführt wurde.


24.01.2014

Schalke-Pressekonferenz zum Spiel gegen den Hamburger SV



21.07.2013

Platz eins für Königsblau im Ranking der „Welt am Sonntag“: Die Zeitung hat zum Thema „Wie fanfreundlich ist mein Verein?“ alle 18 Bundesligisten unter die Lupe genommen. Der FC Schalke 04 erreichte das Maximalergebnis. Bewertet wurden die Kategorien Zugang, Sicht, Autogramme, Atmosphäre und Service, dabei gab es jeweils bis zu fünf Punkte.



09.07.2013

Die Zusammenarbeit hielt nicht einmal zwei Wochen. Mit sofortiger Wirkung hat der FC Schalke 04 den erst zum 1. Juli geschlossenen Vertrag mit viagogo als offiziellen Ticketpartner gekündigt. Nach massiven Fan-Beschwerden über die Zusammenarbeit hatten die Verantwortlichen des Bundesligisten angekündigt, die Geschäftspraktiken des Unternehmens genau zu beobachten. Dies führte nun zur sofortigen Kündigung.


07.07.2013

Hier die Anfahrtskarte zum Fahrgastschiff Pirat in der Grimbergstraße 83 - 45889 Gelsenkirchen


Satzung

§1 Name

Der Verein führt den Namen "Immer treu Haverkamp"

§2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§3 Vereinszweck

Der Verein bezweckt die Erhaltung und die Förderung des Fußballsports.

§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereins Interessen entgegenstehen. Über Ausnahmen bezüglich des Beitrittsalters entscheiden die Mitglieder in einer Abstimmung mittels einfacher Mehrheit.

Kinder bis 18 Jahre bzw. bis Abschluss der Lehre haben den halben Mitgliedsbeitrag zuzahlen.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend.

Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

Neue Mitglieder die nach dem 30.06. dem Verein beitreten, müssen den Beitrag für ein halbes Jahr zahlen.

§5 Vorstand

A) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organanstellung.

Der Vorstand besteht aus:

a) dem 1. und 2. Vorsitzenden

b) dem Schriftführer

c) dem Kassierer

B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.

C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.

§6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstands

A) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Die Mitglieder des Vorstands haben Alleinvertretungsrecht.

B) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in den Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

C) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen.

Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

§7 Beitrag und Haftung der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und den Jahresbeitrag zu entrichten. Der monatliche Beitrag beträgt 5,11€ . Das Mitglied, das länger als 3 Monate mit dem Beitrag in Rückstand ist, wird aus der Mitgliederliste gestrichen. Die eingegangene Verpflichtung des Mitglieds wird hierdurch nicht berührt.

Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand für den Verein tätigt, nur mit dem Vereinsvermögen.

§8 Ausschluss

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Interessen des Vereins gefährdet. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dies gilt auch für den Fall des § 7.

§9 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der 3. Januarwoche statt. Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung der Mitglieder einberufen. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin der Versammlung erfolgen. In der Ladung sind Ort und Tagesordnungspunkte anzugeben. Anträge zur ordentlichen Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens 16 Tage vor der Versammlung einzureichen.

Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, wenn dies die Vereinsinteressen erfordern, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Die Bestimmungen über die Ladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung gelten entsprechend.

Die Beschlussfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht für die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes, hierfür ist die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitgliedern notwendig.

§10 Formvorschrift

Alle Beschlüsse des Vereins sind schriftlich abzufassen und vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Die Schriftstücke sind beim Protokollführer hinterlegt.

Die Mitglieder erhalten auf ihr Verlangen die entsprechenden Ausfertigungen.

§11 Auflösung

Die Auflösung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Nach der Auflösung des Vereins findet die Auseinandersetzung nach den Liquidationsvorschriften für rechtsfähige Vereine statt. Sollte nach Berichtigung der Verbindlichkeiten ein Restvermögen verbleiben, so soll der Kindergarten, Hagemannshof in 45889 Gelsenkirchen mit der Maßgabe anfallberechtigt sein, dass dieser es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Unterschriften der Gründungsmitglieder

Ort,Datum

Gelsenkirchen,12.09.1998